E-Rezept? Telematik?
Mit MAYD Care bereit für 2024

Das E-Rezept wurde am 01.01.2024 verpflichtend eingeführt.
Mit MAYD Care sind Sie gewappnet, für alles was rund um die Telematik in 2024 kommt.

Jetzt kommt’s wirklich: Das E-Rezept

Ab dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept in Deutschland verpflichtend. Die Einführung wird durch die von der Bundesregierung beauftragte Gematik durchgeführt. Diese hat nach jahrelanger Arbeit die sogennante Telematik-Infrastruktur (TI) eingeführt. Das E-Rezept bietet grundsätzlich viele Vorteile:

Folgerezepte ohne Arztbesuch
Weniger Zettelwirtschaft
Einfachere Einbindung von Angehörigen

Allerdings: Das Papierrezept existiert in mehreren Fällen noch weiter

Obwohl das neu eingeführte E-Rezept Fahrt aufnimmt, gilt es vorerst nur für gesetzlich Versicherte. Darüber hinaus darf in Einzelfällen – darunter in der Pflege – weiterhin das klassische rosa Rezept (Muster 16a) ausgestellt werden. Somit gilt:

Privatversicherte & Selbstzahler erhalten weiterhin ein blaues Rezept
Das klassische rosa Rezept wird in Einzelfällen weiterhin akzeptiert
Für Hilfsmittel gelten ebenso weiterhin klassische Rezepte

Mit MAYD Care werden Sie startklar für die Telematik

Lassen Sie sich nicht verwirren – wir bei MAYD Care helfen Ihnen dabei, Klarheit in die E-Rezept- und Telematik-Landschaft zu bringen und ermöglichen Ihnen gleichzeitig einen reibungslosen Übergang in die neue Ära der Gesundheitsversorgung.

Häufige Fragen

Das Thema E-Rezept ist vielschichtig und und zu Beginn oft unklar – lesen Sie hier eine Zusammenfassung der häufigsten Fragen:

Was ist das E-Rezept?

Das Rezept wird digital. Das elektronische Rezept vereinfacht das Einlösen der ärztlichen Verschreibung. Es löst das klassische gesetzliche Papierrezept („Muster 16") für verschreibungspflichtige Medikamente ab. Vorteile hat der einfachere Prozess in erster Linie für Patienten sowie für Apotheken. Er spart Zeit und Wege, da das Rezept direkt digital übermittelt werden kann. In Arztpraxen erleichtert das E-Rezept Verordnungen etwa im Rahmen der Videosprechstunde. Privatrezepte noch nicht unterstützt, werden jedoch genau so wie weitere Leistungen (z.B. Hilfsmittel) in der Zukunft integriert.

Wie werden E-Rezepte ausgestellt?

E-Rezepte werden ausschließlich digital von Ärzten ausgestellt und in der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert. Patienten können sie mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), der E-Rezept-App oder einem Papierausdruck in der Apotheke einlösen. Es wird durch verschiedene Sicherheitsmechanismen geschützt, um Fälschungen vorzubeugen und die Patientendaten zu sichern

Was ist die Telematik?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist eine zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Sie wird von der gematik, der Nationalen Agentur für Digitale Medizin, verwaltet. Die TI dient dem sicheren Austausch von medizinischen Daten und Informationen zwischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen, wie beispielsweise Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Einführung und Nutzung digitaler Anwendungen im deutschen Gesundheitssystem, darunter auch dem E-Rezept. Die TI soll die Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung verbessern und die Patientensicherheit stärken

Ist das E-Rezept sicher?

Ja, das E-Rezept gilt als sicher, da es durchgehend verschlüsselt ist und sicher im Verschreibe- und Einlöseprozess übertragen, gespeichert und verarbeitet wird. Die Sicherheitsarchitektur des E-Rezepts wurde zusammen mit Expertinnen und Experten erarbeitet und wird fortlaufend überprüft. Es werden verschiedene Sicherheitsmechanismen eingesetzt, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die Verwendung einer "Vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung" (VAU) innerhalb der E-Rezept-Server, um die Sicherheit während der Verarbeitung zu garantieren.

Was bedeutet das E-Rezept für die Pflege?

Da das E-Rezept vor allem für Verordnungen für verschreibungspflichtige Medikamente vorgesehen, kann es theoretisch bereits in der Pflege eingesetzt werden. Gleichzeitig ist es von den jeweiligen Gegebenheiten der jeweiligen Pflegeorganisation abhängig, ob das E-Rezept überhaupt zur Nutzung kommen kann und Mehrwert schafft. Deshalb darf das klassische rosa Kassenrezept (Muster 16a) in besonderen Fällen immer noch benutzt werden. Die MAYD Care Plattform zur Medikationsbeschaffung unterstützt allerlei Rezepttypen. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und zu verstehen, wie Sie nun vom E-Rezept betroffen sind.

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